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SiegerlandKurier: Wilnsdorf

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Irritationen bei Bescheiden

Wilnsdorf, 03.02.2010 01:45 Uhr

Gebüh­ren­be­scheide verkünden selten frohe Botschaften. Diese Binsen­weis­heit bestä­tigt sich zurzeit leider auch für manchen Wilns­dorfer Grund­stücks­ei­gen­tümer. Vor einigen Tagen verschickte das Rathaus die Bescheide über Grund­be­sitz-und andere Abgaben für das Jahr 2010, die wegen der neu einge­führten gesp­lit­teten Abwas­ser­ge­bühr unan­ge­nehme Über­ra­schungen bereit­halten können.

Zwar muss nur ein Teil der Grundstückseigentümer höhere Gebühren entrichten, aber mit den Zahlenkolonnen des Bescheides sind alle konfrontiert. "Ich kann den Unmut der Bürger verstehen", sagt Bürgermeisterin Christa Schuppler. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zwang Wilnsdorf ebenso wie alle anderen NRW-Kommunen zur Neuberechnung der Abwassergebühren, rückwirkend zum 1. Januar 2007. Mit der getrennten Gebührenkalkulation von Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung soll mehr Verursachergerechtigkeit erreicht werden.

Weil der aktuelle Bescheid in Umsetzung des Urteils vier Jahre berücksichtigt, ist er recht umfangreich geworden: Neben dem Abrechnungsjahr 2009 enthält er die Neuberechnung der Jahre 2007 und 2008 und die Höhe der Vorauszahlungen für 2010. Das dürfe auch beim Blick auf die Summe der fälligen Kanalbenutzungsgebühren nicht vergessen werden, betont Kämmerer Ulrich Berghof. "Ein derart langer Abrechnungszeitraum wird den Folgebescheiden natürlich nicht zugrunde liegen", erklärt Berghof, "als grober Richtwert für die künftige Gebührenbelastung für die Kanalbenutzung kann die Höhe der Vorauszahlung für das Jahr 2010 gesehen werden."

Verwirrung über Rückerstattungen

Täglich erreichen Anrufe aus der Bevölkerung die Mitarbeiter der Kämmerei, weil Verwirrung über einige Posten des Bescheides herrscht. "Wir gehen den Bescheid dann Schritt für Schritt mit den Bürgern durch, um alle Fragen zu beantworten", berichtet der Kämmerer. Am häufigsten kommen Fragen zur Neuberechnung der Jahre 2007 und 2008 auf. "Manche Bürger sind verwundert, dass bei der Rückerstattung der Schmutzwassergebühr andere Abwassermengen zugrunde gelegt wurden, als auf den alten Bescheiden angegeben", weiß Berghof. Das läge daran, dass die Rückerstattung für die Kalenderjahre berechnet wurde, während die vorangegangenen Bescheide auf der verbrauchten Abwassermenge zwischen den Jahresablesungen basierten.

 

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